(pdf 242 KB)
(pdf 163 KB)
(pdf 159 KB)
(pdf 500 KB)
(pdf 41 KB)
LJR: Gremien
Gremien
Partizipation, Selbstbestimmung, Interessenvertretung von unten nach oben - diese Prinzipien versucht der Landesjugendring auch in seinen eigenen Strukturen zu verwirklichen. Das wichtigste Organ im Landesjugendring ist daher die Vollversammlung. Sie wird aus den Delegierten der einzelnen Verbände gebildet und tagt zweimal im Jahr. Sie plant und legt die Richtlinien für die gemeinsame Arbeit fest, wählt den/die Vorsitzende/n und den Vorstand und entscheidet in grundlegenden Fragen (Finanz- und Personalfragen, Fragen der Mitgliedschaft).
Der Vorstand als steuerndes Gremium der alltäglichen Arbeit des LJR setzt die in der Vollversammlung gefassten Beschlüsse in die Praxis um. Der Vorstand wird gebildet aus dem Vorsitzenden und die beiden Stellvertretenden Vorsitzenden (zusammen der Geschäftsführende Vorstand) sowie den Fachvorständen. Diese sind jeweils für einen Fachbereich zuständig, der ein jugendpolitisches Schwerpunktthema bearbeitet. Derzeit gibt es die Fachbereiche Bildung, Ehrenamt, Kommunale Ringe, Finanzpolitik sowie Medien/Jugendinformation.
Die Fachbereiche unterstützen die Arbeit des Vorstandes in ihrem jeweiligen Schwerpunktthemenbereich. In den Fachbereichen arbeiten VertreterInnen der Mitgliedsorganisationen (Jugendverbände sowie Stadt- und Kreisjugendringe) mit, die von diesen benannt werden. Näheres über die Arbeitsformen der Fachbereiche ist bei den einzelnen Themen unter dem Reiter „Gremien“ zu finden.
Dem Vorstand und den Fachbereichen arbeitet die Geschäftsstelle des LJR zu, die ihren Sitz im Haus der Jugendarbeit in Stuttgart hat.
Zum Abschluss eines Weiterentwicklungsprozesses des Gremien- und Beteiligungsmodells des LJR hat die Vollversammlung dieses Modell in vielen Punkten bestätigt. Es wurden auch Neuerungen beschlossen:
- Es gibt weiterhin eine/n Vorsitzenden und zwei StellvertreterInnen, die zu dritt den Geschäftsführenden Vorstand bilden.
- Es gibt weiterhin einen Erweiterten Vorstand, der nun aus bis zu fünf Fachvorständen besteht. Diese sind jeweils für ein Thema zuständig. Die Themen werden von der Vollversammlung festgelegt.
- Die Fachvorstände arbeiten nicht mehr zwingend mit Kommissionen zusammen. Die jeweilige Arbeitsform für den Fachbereich wird im Vorstand festgelegt, ausgerichtet auf die Erfordernisse des betreffenden Themas. Möglich sind neben einer Kommission zeitlich begrenzte oder projektbezogene AGs; offene Fachgespräche; internetbasierte Austauschformen und ähnliches.
- Die VertreterInnen des LJR im Rundfunkrat werden von der Vollversammlung aus dem Kreis der Vorstände gewählt.
- Der Beirat der Mitgliedsorganisationen, der 2003 durch einen Beschluss der Vollversammlung als beratendes Gremium geschaffen wurde, entfällt.
Die Verbände/Ringe, die Vorstandsmitglieder entsenden, erhalten in Zukunft eine Aufwandsentschädigung, die die Höhe der erbrachten Arbeitszeit abbildet.
Die Aufwandsentschädigung wird durch eine entsprechend ihrer Größe von allen Mitgliedsverbänden erbrachte Umlage sowie die Aufwandsentschädigung, die die Rundfunkräte erhalten, finanziert.