Infobox Landesjugendring
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Vorstandsziele 2009/2010
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Satzung
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Geschäftsordnung
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Infos zu LJR, Jugendhilfe, Jugendpolitik
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Informationen zur Aufnahme in den LJR
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LJR: Landesjugendring

Über Uns

Der Landesjugendring Baden-Württemberg e.V. ist der Zusammenschluss der Jugendverbände zu einer Arbeitsgemeinschaft auf Landesebene. Derzeit sind 26 Organisationen Mitglied im Landesjugendring. Unter der AG Anschlussverbände sind weitere Organisationen vereinigt, die die Voraussetzungen für eine volle Mitgliedschaft nicht erfüllen. Über die regionalen Arbeitsgemeinschaften der kommunalen Jugendringe sind dem LJR ca. 110 Stadt- und Kreisjugendringe angeschlossen. Der Landesjugendring hat Selbstorganisationen junger MigrantInnen in seinem Mitgliederspektrum und hat Kontakt zu weiteren, die die Voraussetzung für eine Mitgliedschaft (noch) nicht erfüllen.


Der Landesjugendring Baden-Württemberg e.V. wurde 1952 gegründet, im selben Jahr, in dem Baden-Württemberg als neues Bundesland im Südwesten aus der Taufe gehoben wurde. Die Landesverfassung Baden-Württembergs nennt in § 12 die Jugendverbände als eigenständigen Erziehungsträger neben Schule und Familie und räumt ihnen damit einen hohen Stellenwert ein. Jugendverbandsarbeit als Teil der Jugendarbeit soll laut § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Kinder und Jugendliche "zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen". Die sehr unterschiedlichen Jugendverbände in Baden-Württemberg bieten eine breite Palette der Jugendverbandsarbeit. Jugendliche schließen sich freiwillig in Verbänden zusammen, engagieren sich ehrenamtlich und entscheiden und gestalten im Verband selbst mit