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LJR: Landesjugendring
Über Uns
Der Landesjugendring Baden-Württemberg e.V. ist der Zusammenschluss der Jugendverbände zu einer Arbeitsgemeinschaft auf Landesebene. Derzeit sind 26 Organisationen Mitglied im Landesjugendring. Unter der AG Anschlussverbände sind weitere Organisationen vereinigt, die die Voraussetzungen für eine volle Mitgliedschaft nicht erfüllen. Über die regionalen Arbeitsgemeinschaften der kommunalen Jugendringe sind dem LJR ca. 110 Stadt- und Kreisjugendringe angeschlossen. Der Landesjugendring hat Selbstorganisationen junger MigrantInnen in seinem Mitgliederspektrum und hat Kontakt zu weiteren, die die Voraussetzung für eine Mitgliedschaft (noch) nicht erfüllen.
Der Landesjugendring Baden-Württemberg e.V. wurde 1952 gegründet,
im selben Jahr, in dem Baden-Württemberg als neues Bundesland im Südwesten
aus der Taufe gehoben wurde. Die Landesverfassung Baden-Württembergs
nennt in § 12 die Jugendverbände als eigenständigen Erziehungsträger
neben Schule und Familie und räumt ihnen damit einen hohen Stellenwert
ein. Jugendverbandsarbeit als Teil der Jugendarbeit soll laut § 11
des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Kinder und Jugendliche "zur Selbstbestimmung
befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem
Engagement anregen und hinführen". Die sehr unterschiedlichen
Jugendverbände in Baden-Württemberg bieten eine breite Palette
der Jugendverbandsarbeit. Jugendliche schließen sich freiwillig in
Verbänden zusammen, engagieren sich ehrenamtlich und entscheiden und
gestalten im Verband selbst mit