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§41a: Vom Kann zum Muss

Titelblatt Faltblatt Gemeindeordnung

Der § 41 a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg regelt die Beteiligung von Kindern und Jugendichen an der Kommunalpolitik von Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg. Zum 01.12.2015 traten weitreichende Änderungen in Kraft, die die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen an der Kommunalpolitik deutlich stärken. Die wesentlichen Punkte werden im Faltblatt aufgeführt.

überarbeitete Version, Stand: April 2016

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