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Medikamente bei Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit

Pillen auf weißen Hintergrund

Ist durch die Übernahme der Aufsichtspflicht auch die Verpflichtung verbunden, einem Kind oder Jugendlichen Medikamente zu verabreichen? Ist dies überhaupt zulässig? Die Frage, ob Jugendleiter*innen Medikamente verabreichen dürfen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Die folgenden Empfehlungen sollen den Beteiligten aber etwas mehr Handlungssicherheit geben.

3. Auflage, April 2019

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