Juleica Standards 2022

Anhang zum Beschluss „Überarbeitete Juleica Standards“ vom 7.5.2022

1 Einführung

Die Jugendleiter*innen-Card (Juleica) ist der bundesweite Ausweis für ausgebildete Jugendleiter*innen. Sie wurde am 12./13. November 1998 in einer Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden beschlossen auf der Grundlage von § 73 (Ehrenamtliche Tätigkeit) Sozialgesetzbuch (SGB) VIII und geändert und ergänzt durch den Beschluss der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden vom 17./18.September 2009.

Die obersten Landesjugendbehörden haben zwar Kriterien für die Ausstellung der Juleica festgeschrieben (s. unten). Im Rahmen der Juleica-Evaluation, die der Landesjugendring Baden-Württemberg von 2006 bis 2008 durchführte, wurde jedoch deutlich, dass für die Juleica-Ausbildung, abgesehen von den oben genannten Kriterien, keine allgemeinen Standards existieren.

In den Standards wird daher die Chance gesehen, die Qualität der Juleica-Ausbildung trägerübergreifend zu verbessern und in gewissem Maße vergleichbar zu machen, inhaltliche Standards zu setzen und so Orientierung bei der Durchführung der Jugendleiter*innen-Ausbildung zu bieten, ohne auf die Vielfalt der Ausbildungskonzepte zu verzichten.

Das Land Baden-Württemberg fördert Jugenderholungsmaßnahmen anerkannter freier Träger der außerschulischen Jugendbildung auf Basis des angemessenen Einsatzes pädagogischer Betreuungspersonen. Voraussetzung der Zuschussgewährung ist u.a., dass die Betreuungspersonen für ihren Einsatz mindestens im Umfang einer Juleica-Ausbildung oder einer vergleichbaren Ausbildung qualifiziert sind. Es gilt eine Übergangszeit bis 31. Dezember 2023.

1.1 Selbstverpflichtung

Diese Vereinbarung zu den Standards der Jugendleiter*innen-Ausbildung ist eine Selbstverpflichtung der Jugendverbände und -ringe in Baden-Württemberg. Die Jugendverbände und -ringe verpflichten sich, die hier beschriebenen Ausbildungsinhalte und -kriterien als festen Bestandteil in der Ausbildung der Jugendleiter*innen in Baden-Württemberg zu beachten, der zur Qualitätssicherung dient.

Bei der Kursplanung muss immer auf die Voraussetzungen der Teilnehmenden Rücksicht genommen werden. Die Themen und Inhalte dieser Vereinbarung sind als Gesamtkanon zu verstehen, in den für die jeweilige Zielgruppe die entsprechenden Schwerpunkte gesetzt und die inhaltlichen Module ausgewählt werden. Vor diesem Hintergrund werden keine Pflicht- und Wahlmodule festgelegt.

1.2 Verbindliche Kriterien der Juleica-Ausbildung

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Qualifizierung Ehrenamtlicher basieren auf den §§ 11, 12 und 73 SGB VIII, § 1 Jugendbildungsgesetz von Baden-Württemberg sowie dem Beschluss der Obersten Landesjugendbehörden vom 12./13. November 1998. Jedes Bundesland hat eigene Kriterien entwickelt.

In Baden-Württemberg sind die Kriterien wie folgt geregelt:

  • 40 Einheiten à 45 Minuten, das entspricht 30 Zeitstunden
  • ein Erste-Hilfe-Kurs, der auf die Zielgruppe abgestimmt ist, mindestens jedoch neun Unterrichteinheiten Erste-Hilfe-Grundausbildung
  • Ehrenamtliche Tätigkeit in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • Mindestalter: 16 Jahre, in Ausnahmefällen auch schon 15 Jahre
  • Die Qualifizierung findet beim Jugendverband/Jugendring, bei freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe statt

Die bisher gültige Richtlinie (Aktenzeichen 64-6954.2/110 Amtsblatt K.u.U. 2003 S. 63, geändert durch die Bekanntmachung vom 8. Nov. 2010, ist an die aktuellen Standards anzupassen.

Die Juleica soll bis sechs Monate nach Beendigung der Juleica-Ausbildung oder der Auffrischung beantragt bzw. verlängert werden.

Wenn die Grundausbildung bei Erstantrag mehr als 3 Jahre zurückliegt, muss innerhalb der letzten 3 Jahre eine Juleica-Auffrischung besucht worden sein.

Empfehlung

Erste Hilfe gehört zur Grundausstattung jedes*jeder Jugendleiter*in und ihr Stellenwert für die Gesundheit und Sicherheit kann nicht überschätzt werden. Erste Hilfe Maßnahmen müssen regelmäßig geübt und die Kenntnisse aufgefrischt werden. Der Erste-Hilfe Kurs darf bei Beantragung nicht älter als zwei Jahre sein.

Für ehrenamtliche Jugendleiter*innen, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, ist es wichtig zu wissen, was bei kleineren und größeren Verletzungen zu tun ist und auch zu erkennen, wann der*die Jugendleiter*in mit den Kenntnissen im Bereich der Ersten Hilfe an seine Grenzen kommt und weitere Hilfe und Unterstützung einbezogen werden sollte.

Unsere Empfehlung ist, die Erste-Hilfe-Kurse mit den Hilfeverbänden zu organisieren, die Mitglied im Landesjugendring sind. Da die Hilfeverbände Arbeiter-Samariter-Jugend, Jugendrotkreuz, Johanniter-Jugend und Malteser Jugend selbst im Feld der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, aber auch besondere Kenntnisse und Zugänge zur Ersten Hilfe haben, sind sie für die Qualifizierung der angehenden Jugendleiter*innen genau die richtigen Anbieter.

Jugendleiter*innen, die mit Teilnehmenden im PKW bzw. Kleinbus unterwegs sind, wird empfohlen, Fahrpraxis mitzubringen und sich an einem Fahrsicherheitstraining zu beteiligen.

1.3 Praxis der Jugendleiter*innen-Ausbildung

Die Praxis der Jugendleiter*innen-Ausbildung hat in den letzten Jahren gezeigt, dass Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene mit unterschiedlichen Motivationen und Voraussetzungen die Juleica-Ausbildung absolvieren. Dies wird z. B. bei der Wahl des Angebotes und des Trägers (Jugendverband/Jugendring) deutlich. So zeigte sich bei der Juleica-Evaluation, dass für angehende Jugendleiter*innen, die bei einem Verband die Ausbildung machen, verbandliche Identität sowie die Seminargruppe (auch als Gleichaltrigen-Gruppe) von Bedeutung sind. Angehende Jugendleiter*innen, die sich bei einem Jugendring ausbilden lassen, nutzen dieses Angebot mit einer anderen Motivationslage und anderen Zeitressourcen.

1.4 Leitfragen für die Qualifizierung

Folgende Leitfragen sind bei der Konzeptentwicklung der Kurse von Bedeutung:

  1. Gibt es bereits eine Konzeption für die Juleica-Ausbildung?
  2. Sind die Juleica-Ausbildungsinhalte im Sinne dieser Konzeption gestaltet
  3. Werden die Juleica-Qualitätsstandards berücksichtigt?
  4. Unter welchen Rahmenbedingungen findet die Juleica-Ausbildung statt?
  5. Welche inhaltlichen Schwerpunkte sind Bestandteil der Ausbildung?
  6. Ist die materielle Ausstattung der Juleica-Ausbildung geklärt?
  7. Mit welchen Methoden wird die Juleica-Ausbildung gestaltet?
  8. Welche Qualifikation müssen die Referent*innen haben?
  9. Gibt es ausreichend und qualifizierte Referent*innen?
  10. Wird die Juleica-Ausbildung evaluiert?
  11. Haben die Jugendleiter*innen das gelernt, was sie für ihre Tätigkeit in Zukunft benötigen?

1.5 Ausbildungskonzeption

Juleica-Ausbildungskurse sollen auf der Basis der vorliegenden Vereinbarung, die vom Landesjugendring und seinen Mitgliedsorganisationen beschlossen wurde, konzipiert werden. Die Konzeption der Kursarbeit wird bestimmt durch das Bildungsverständnis, die inhaltlichen Schwerpunkte und die Methoden der Verbände bzw. Ringe.

Dies bedeutet, dass innerhalb des Verbandes/Ringes eine Verständigung darüber stattgefunden hat, was das Ziel der Jugendleiter*innen-Ausbildung ist, durch welche Themen und Inhalte dieses Ziel erreicht wird, welche Methoden für die Zielerreichung die richtigen sind und wie die Erreichung dieser Ziele überprüft werden kann. Die Konzeption sollte schriftlich fixiert werden.

1.6 Der non-formale Charakter der Juleica-Ausbildung

Der non-formale Charakter der Juleica-Ausbildung findet seinen Ausdruck in der partizipativen Gestaltung des Programms und des Rahmens der Kurse. Dazu gehört beispielsweise Regeln für die Ausbildungsgruppe und -zeit gemeinsam auszuhandeln. Durch den Einsatz gruppenorientierter, ergebnisoffener Methoden werden die persönliche Auseinandersetzung ermöglicht und Bildungsprozesse angestoßen.

Dabei stehen die Interessen der Teilnehmenden und ihre aktive Beteiligung am Kursgeschehen im Mittelpunkt und ermöglichen Erfahrungslernen. Basis der Juleica-Ausbildung sind in der JKinder- und Jugendarbeit gängige Werte wie beispielsweise Respekt und Akzeptanz. Ebenso entspricht es dem non-formalen Charakter, keine Prüfungen der Teilnehmer*innen zur Ergebnis- oder Qualitätskontrolle beim Abschluss eines Kurses durchzuführen.

1.7 Referent*innen

Die Ausbildung soll von Personen geleitet werden, die eine pädagogische Qualifikation und/oder fundierte Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit und Kursleitung aufweisen, möglichst in einem geschlechtsheterogenen Team. Dies können auch ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendarbeit sein, die für die Ausbildungstätigkeit qualifiziert sind. Der Einsatz von weiteren Gastreferent*innen kann sinnvoll sein.

2 Zielsetzung und Zielgruppe der Ausbildung

2.1 Zielsetzung

Ziel einer jeden Juleica-Schulung muss es sein, jungen Menschen Kenntnisse, Fertigkeiten und Haltungen zur verantwortlichen Gestaltung von Angeboten in der Kinder- und Jugendarbeit (von der Gruppenarbeit bis hin zu Projekten) zu vermitteln und sie sowohl als Person als auch in ihrer Funktion zu stärken:

Der*die Jugendleiter*in soll

  • sich mit dem Spektrum der unterschiedlichen Formen der Kinder- und Jugendarbeit auseinandersetzen und die darin enthaltenen Chancen und Möglichkeiten für die Zielgruppe erkennen können.
  • die Ziele und Arbeitsformen des Verbandes bekannt sein.
  • Kenntnisse über die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen erlangen
  • für die psychologischen und (gruppen-) pädagogischen Aspekte bei Kindern und Jugendlichen sensibilisiert werden.
  • nach der Ausbildung durch die eigenen Kompetenzen und auf Grund seiner*ihrer Persönlichkeit in der Lage sein, den inneren Rollenwechsel von der Teilnahme zur Jugendleitung zu vollziehen.

Zum sicheren Umgang mit Kindern und Jugendlichen gehören außerdem Kenntnisse über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendarbeit. Er*sie soll daher über Grundkenntnisse in den Bereichen Aufsichtspflicht und Haftungsrecht, Jugendschutz und Schutzauftrag verfügen, sowie über die Fähigkeit, Situationen einzuschätzen und darauf angemessen reagieren zu können. Darüber hinaus sollte er*sie erkennen können, wenn sich die ihm*ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen in einer (z.B. familiären) Notsituation befinden.

2.2 Zielgruppen

Die Zielgruppe der Juleica-Ausbildung sind ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit.

Sie brauchen die Fähigkeit, im Team zielgruppenspezifische Angebote und/oder Projekte zu planen, zu organisieren, durchzuführen und nachzubereiten. Sie sind freiwillig tätig und verantwortlich beauftragt in der Kinder- und Jugendarbeit eines Jugendverbandes oder Jugendringes, eines Vereines oder auch in einer offenen Einrichtung (z. B. in selbstverwalteten Jugendzentren).

Die Grundhaltungen und Orientierungen der Jugendverbände sind unterschiedlich ausgeprägt. Im Wesentlichen können sie jedoch auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden:

Kinder- und Jugendarbeit dient der Förderung der Entwicklung sowie der Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten und greift ihre Bedürfnisse und Interessen auf (vgl. § 12 Förderung der Jugendverbände, (2) SGB VIII).

Dies stellt hohe Anforderungen an die verantwortlichen Jugendleiter*innen und ihre pädagogische Kompetenz. Die Verbände benötigen deshalb ein Qualifizierungskonzept für ihre ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen, das an der persönlichen Reife und dem Vorwissen der Ehrenamtlichen anknüpft.

3 Gestaltung und Methoden

Die Ausbildungsinhalte werden fachlich, methodisch und praxisrelevant gestaltet. Die Ausbildung soll mit aktivierenden und partizipativen Methoden durchgeführt werden und die Reflexion über die Ausbildung sowie den Transfer in die Praxis gewährleisten. Die Gruppe der Teilnehmenden dient dabei als exemplarisches Lernfeld für die Praxis der Gruppenarbeit und sollte somit von Anfang an in geeigneter Weise in die Durchführung und Gestaltung mit einbezogen werden. Die Teilnehmenden werden durch das Leitungsteam unterstützt, ihre eigenen Vorstellungen zu formulieren, sowie die Ziele für ihr ehrenamtliches Engagement zu beschreiben und zu reflektieren.

Alle vorgesehenen Arbeitseinheiten werden hinsichtlich ihres Ablaufs und ihres Materialbedarfs vorbereitet und dokumentiert. Handouts, Tischvorlagen und Arbeitsmaterialen werden erstellt und den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt. Juleica-Schulungen sollen barrierefrei angeboten werden.

Digitale Formate

Grundsätzlich wird empfohlen die Ausbildung als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Es besteht die Möglichkeit diese in Teilen online durchzuführen.

Es empfiehlt sich anhand der Zielsetzungen und der Zielgruppe entsprechend abzuwägen, in welchem Umfang die digitale Ausbildung stattfinden soll. Konkret sollten die Reife der Teilnehmenden, Erreichbarkeit des Schulungsortes, Gruppenerfahrungen der TN, digitale Erfahrung der TN, zukünftiger Einsatzbereich. etc. berücksichtigt werden.

Auch im Digitalen müssen zwischenmenschlichen Beziehungen und Beziehungsarbeit genauso wie aktive und partizipative Teile enthalten sein. Die Qualitätsstandards müssen in jeder Hinsicht eingehalten werden. Mit der entsprechenden Kompetenz, einer guten Ausbildungskonzeption als auch mit der benötigten technischen Ausstattung sehen wir es als möglich an, eine Ausbildung in Teilen in digitaler Form anzubieten.

4 Themen und Inhalte der Grundqualifizierung

Aus den folgenden Themen und Inhalten setzen sich die 26 Einheiten Grundqualifizierung zusammen:

4.1 Motivation, Gruppenarbeit und Beteiligung

4.1.1 Motivation für das Engagement

Die Klärung der eigenen Motivation für das ehrenamtliche Engagement ist von elementarer Bedeutung. Die eigenen Vorstellungen, warum jemand in der Kinder- und Jugendarbeit ehrenamtlich aktiv sein möchte, die eigenen Motive, Ziele und Wertvorstellungen, das Selbstwertgefühl und Verantwortungsbewusstsein kommen zur Sprache und werden für die Kursteilnehmenden transparent.

Die eigene Motivation kennen und reflektieren ist eine wesentliche Voraussetzung für verantwortliches Handeln und Leiten.

4.1.2 Gruppenarbeit, Gruppenpädagogik, Leitung von Gruppen

Die Jugendleiter*innen werden befähigt, Gruppenstrukturen und -prozesse wahrzunehmen und verantwortlich mit den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen umzugehen. Sie lernen Konflikte in Gruppen zu erkennen, zu bearbeiten und zu lösen.

Aufgrund der langen Tradition der Jugendverbände hat sich die Gruppenarbeit als eine wichtige Form in der verbandlichen Arbeit etabliert. In allen Formen der Kinder- und Jugendarbeit entstehen Gruppenprozesse: Entscheidungsprozesse und Konflikte, Kommunikation und Kooperation, Leitungsstile, verschiedene Phasen im Entwicklungsprozess der Gruppe. Das Erkennen dieser Prozesse sowie ein konstruktiver Umgang mit ihnen ist ein wichtiges Handwerkszeug für die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen.

4.1.3 Demokratie und Beteiligung

Angehende Jugendleiter*innen erhalten Kenntnisse über Kinder- und Jugendbeteiligung und demokratische Strukturen in ihrem Verband. Sie werden in die Lage versetzt, Mitbestimmungsprozesse zu reflektieren, eigene Beteiligungsprozesse zu entwickeln und diese mit Kindern und Jugendlichen umzusetzen.

Jugendverbände sind Werkstätten der Demokratie. In ihnen lernen Kinder und Jugendliche demokratische Umgangsformen und bringen ihre eigenen Interessen und Standpunkte ein. Neben gelebten Prozessen ist die Reflektion demokratischer und partizipativer Strukturen hierfür entscheidend. Jugendleiter*innen sind sich der demokratischen Prinzipien ihres Verbandes und der Grundlagen von Kinder- und Jugendbeteiligung bewusst und gestalten ihre Arbeit mit der Gruppe dementsprechend.

4.2 Rahmenbedinungen und rechtliche Grundlagen

4.2.1 Die Lebenswelten Jugendlicher

Jugendleiter*innen erlangen Kenntnisse über die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen. Sie haben sich mit den zentralen Lebensbereichen: Familie, Freundeskreis und Gleichaltrigengruppe (Peer-Group), Jugendkulturen, Schule und Ausbildung, beschäftigt. Wichtig hierbei ist, dass die Jugendleiter*innen ein Bild von dem haben, wie Kinder- und Jugendliche ihre Lebenswelt sehen und erfahren.

Die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen ist sehr differenziert. Das jeweilige Umfeld bietet jungen Menschen einen wichtigen Orientierungsrahmen in ihrer Entwicklung. Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit setzen bei der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen an. Daher ist ein Wissen über ihre Verhaltensweisen und Wünsche notwendig.

4.2.2 Ziele der Verbandsarbeit und Jugendpolitische Verankerung

Die Jugendleiter*innen kennen die Ziele des Verbandes. Darüber hinaus wird der Zusammenhang zwischen Jugendverband, Jugendring, Jugendhilfe und Jugendpolitik erörtert. Sie haben erfahren, dass eine vielfältige Verbändelandschaft existiert, die mit ihren Angeboten Kinder und Jugendliche erreicht.

Jugendverbandsarbeit ist Teil der Jugendhilfe, die in §§ 11 und 12 SGB VIII ihre gesetzliche Grundlage findet. Hier wird nochmals ausdrücklich beschrieben, dass die Kinder- und Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet wird. Darüber hinaus werden durch die Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten. Somit ist der eigene Jugendverband Teil einer großen Gemeinschaft.

4.2.3 Rechtsfragen

Die Jugendleiter*innen kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendarbeit und wissen über die Konsequenzen ihres (pädagogischen) Handelns Bescheid.

Zu diesem Bereich gehören u. a. Aufsichtspflicht und Schutzauftrag, Jugendschutz, Nichtraucherschutz, Infektionsschutz, das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Kinder- und Jugendarbeit und das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg, Versicherungs- und Haftungsfragen sowie das verantwortliche Handeln während einer Gruppenstunde oder eines Projekts, insbesondere bei Veranstaltungen wie Fahrten, Wanderungen usw.

4.2.4 Prävention vor sexualisierter Gewalt und Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Die Jugendleiter*innen haben sich mit dem Thema Kindeswohlgefährdung sowie Prävention von und Schutz vor sexualisierter Gewalt beschäftigt. Sie sind darüber informiert, an wen sie sich wenden können, wenn sie mit einer Gefährdung des Kindeswohls konfrontiert werden und kennen die verbandlichen Präventionskonzepte und Verfahren im Verdachtsfall.

Jugendleiter*innen kennen Methoden, Kinder und Jugendliche zu stärken und mit ihnen über Grenzachtung zu reden.

Der Schutz des Kindeswohls sowie auch der Schutz vor sexualisierter Gewalt ist ein wichtiges Anliegen der Jugendverbände. Das Thema Kindeswohlgefährdung soll verstärkt in den Blick genommen werden. Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen sollen angemessen reagieren können, wenn sie den Eindruck haben, dass bei den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen eine Notsituation vorliegt. Sie sollen sich mit verbandlichen Präventions-, Schutz und Qualifizierungskonzepten beschäftigt haben, sowie Ansprechpersonen und regionale Beratungsstellen kennen.

4.2.5 Risiko- und Notfallmanagement

Die Jugendleiter*innen haben sich mit möglichen Risiko- und Gefahrensituationen auseinandergesetzt und kennen das verbandsspezifische Risiko- und Notfallmanagement.

Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen müssen Risiken und Gefahrensituationen einschätzen können, um diese abwenden zu können. Dazu gehört sowohl das vorausschauende Einschätzen und Regeln möglicher Gefahren als auch die Fähigkeit, in und nach Gefahrensituationen unmittelbar handeln zu können.

4.2.6 Finanzwesen

Die Jugendleiter*innen haben Grundkenntnisse über finanzielle Fördermöglichkeiten der Kinder- und Jugendarbeit. Darüber hinaus sind sie informiert, welche Unterstützungsmöglichkeiten es für Ehrenamtliche innerhalb des Verbandes und durch den Jugendring gibt.

Kinder- und Jugendarbeit braucht Geld! Zentrales Förderinstrument für die Kinder- und Jugendarbeit des Landes Baden-Württemberg ist das Förderprogramm „Außerschulische Jugendbildung“, kurz gesagt: der Landesjugendplan. Daneben gibt es bei den Stadt- und Landkreisen eigene Förderprogramme für die Kinder- und Jugendarbeit. Informationen dazu erhält man bei den Verbandszentralen, den Jugendringen und im Jugendarbeitsnetz.

4.3 Gesellschaftliche Entwicklungen und Querschnittsthemen

Um den Lebensweltbezug herzustellen sollen gesellschaftliche Entwicklungen bei der Ausbildung thematisiert und ein Transfer in die Jugendleiter*innen-Praxis gewährleistet werden. Die Mitbestimmungsmöglichkeit der Teilnehmer*innen erlaubt es, einzelne Themenblöcke zu vertiefen und weitere dazu zu wählen. Gezielte Fragestellungen, bewusst eingesetzte Methoden oder Kriterien für die Bildung der Arbeitsgruppen können beispielsweise genutzt werden, um Aspekte des Querschnittsthemas zu reflektieren.

Die folgenden Inhalte können als Querschnittsthemen in den anderen Kursinhalten auftauchen (diese Aufzählung stellt keine abschließende Liste dar):

  • Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
  • Genderpädagogik – Geschlechterrollen und -gerechtigkeit, sexuelle Vielfalt
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (GMF)
  • Inklusion aller jungen Menschen
  • Interkulturelles Lernen – Umgang mit Vielfalt
  • Partizipation
  • Digitale Jugendarbeit – Aktive Medienarbeit
  • Werte

4.3.1 Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)

Jugendleiter*innen sind in der Lage einzuschätzen, wie sich eigene Handlungen auf künftige Generationen oder das Leben in anderen Teilen der Welt auswirken. Sie können Kinder und Jugendliche zu nachhaltigem Denken und Handeln anregen und ermutigen. Sie sorgen schon in den Rahmenbedingungen für Vielfalt, z.B. durch Kooperation mit anderen Verbänden und Nachhaltigkeit, z.B. bio-angebaute, regionale und saisonale Verpflegung, Anreisebörse.

4.3.2 Genderpädagogik – Geschlechterrollen und -gerechtigkeit, sexuelle Vielfalt

Die angehenden Jugendleiter*innen sollen im Rahmen des Jugendleiter*innen-Kurses angeregt werden, sich ein eigenes Bild und eigene Gedanken bezüglich Geschlechterrollen, Geschlechterverhältnissen, Geschlechtergerechtigkeit und sexueller Vielfalt (LSBTIQA*) machen zu können. Die vielfältigen sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen, sprachlichen, wirtschaftlichen und religiösen Themen und Zusammenhänge sollen im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit und der Anerkennung sexueller Vielfalt erkannt und nachvollziehbarer werden, das beinhaltet auch das Reflektieren über die eigene sexuelle Orientierung und die eigene geschlechtliche Identität.

4.3.3 Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (GMF)

Jugendleiter*innen sind in der Lage, Elemente Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie menschenfeindliche Einstellungen und Verhaltensweisen zu erkennen, welche die Mitglieder von sozialen Gruppen abwerten und ausgrenzen. Sie können Position beziehen, Norm- und Wertvorstellung von Gleichwertigkeit entgegenstellen und Gruppenprozesse entsprechend steuern.

4.3.4 Inklusion aller jungen Menschen

Jugendleiter*innen haben ihre eigenen Normalitätsvorstellungen reflektiert. Sie kennen gesetzliche Grundlagen inklusiver Kinder- und Jugendarbeit (UN-BRK und KSJG) und haben Kinder und Jugendliche mit Behinderung als Zielgruppe im Blick. Sie wissen, welche Barrieren die Teilnahme an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit behindern können. Sie kennen Möglichkeiten, diese Barrieren abzubauen, sowie Methoden alle Kinder und Jugendliche in eine Gruppe zu integrieren. Sie wissen, wo sie ggf. Unterstützung oder Assistenzen finden können.

4.3.5 Interkulturelles Lernen – Umgang mit Vielfalt

Die Jugendleiter*innen sind in der Lage, die eigene kulturelle und religiöse Prägung bzw. die eigene Haltung im Umgang mit Vielfalt zu reflektieren und kennen Ansätze, dies auch in der Arbeit mit Jugendlichen zu thematisieren. Grundlagen einer kultursensiblen Pädagogik sowie Toleranz und Offenheit gegenüber anderen Kulturen, Religionen und Lebensentwürfen wurden vermittelt.

4.3.6 Digitale Jugendarbeit – Aktive Medienarbeit

Die Schaffung von digitalen Lern- und Erfahrungsräumen sowohl im inhaltlichen als auch im Freizeitbereich wird empfohlen. Beim Gestalten digitaler Methoden und Räume werden angehende Jugendleiter*innen befähigt, zukünftig und angepasst auf alle Lebenslagen arbeitsfähig zu sein.

Aufgabe und Chance von solchen medienpädagogischen Angeboten in der Jugendgruppe ist es, verantwortungsvolle und qualitätsorientierte Formen des Umgangs mit digitalen Angeboten zu erfahren. Jugendleiter*innen sollen sich mit der eigenen Mediennutzung auseinandersetzen, Chancen und auch Risiken erkennen und sich einen Überblick darüber verschaffen, wie der Einsatz von Medien in der Kinder- und Jugendarbeit aussehen kann. Besondere Bedeutung erfahren selbst produzierte Materialien und Inhalte, z.B. Videos oder Maker Space-Projekte, sowie das Erlebenlassen von digitaler Bildung und Freizeit.

Es bietet sich an, auch bei Präsenzveranstaltungen digitale Tools zu nutzen.

4.3.7 Partizipation

Mitbestimmung und eigenständiges Handeln sind Grundprinzipien der verbandlichen Jugendarbeit. Die Jugendleiter*innen sollen bei der Ausbildung selbst Mitbestimmung und verschiedenen Beteiligungsformen erleben. Sie sind in der Lage Kindern und Jugendlichen Partizipationsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, die ihren Bedürfnissen, ihren Kenntnissen und Fähigkeiten und ihrem Beteiligungswillen gerecht werden.

4.3.8 Werte

Für die Zusammenarbeit von Gruppen ist es wichtig, sich damit auseinanderzusetzen, welche Werte für jede*n Einzelne*n von Bedeutung sind und welche von allen gemeinsam getragen werden. Der*die Jugendleiter*in ist sich der eigenen Werte bewusst und kann für diese einstehen.

4.4 sonstige Themen

Je nach Zusammensetzung der Ausbildungsgruppe sowie Schwerpunksetzung des jeweiligen Jugendverbandes können weitere Themen in der Juleica-Schulung behandelt werden. Mögliche Themen sind z.B.:

  • Spielpädagogik
  • Erlebnispädagogik
  • Umweltbildung / Naturpädagogik
  • Extremismus
  • Netzwerkarbeit
  • Öffentlichkeitsarbeit oder Kommunikationskonzepte
  • Projektmanagement

4.5 Trägerspezifische Themen und Inhalte

In der Juleica-Schulung sollte Platz sein für weitere jugendverbandsspezifische Themen bzw. Themen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Insbesondere bei der Ausbildung für ehrenamtlich Tätige in kommunalen Jugendringen sind Kenntnisse über die Formen der Kinder- und Jugendarbeit, Trägerstrukturen und Vernetzung wichtig.

4.6 Empfehlungen für die inhaltliche Gestaltung der Ausbildung

Die 40 Einheiten der Juleica-Ausbildung können sich wie folgt aufteilen:

(hier Bild Aufbau-Pyramide, vgl. PDF)

Grundqualifizierung

Motivation, Gruppenarbeit und Demokratiebildung (vgl. 4.1)

12 Einheiten

Rahmenbedingungen und rechtliche Grundlagen (vgl. 4.2)

10 Einheiten

Gesellschaftliche Entwicklungen und Querschnittsthemen (vgl. 4.3)

4 Einheiten

Trägerspezifische Themen und Inhalte

Vgl. 4.5,

  • Jugendverbandsspezifische Themen
  • Themen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
  • Kommunale Jugendringe: Formen der Kinder- und Jugendarbeit,
  • Trägerstrukturen, Vernetzung

10 Einheiten

Sonstige Themen

Vgl. 4.4,

z.B.: Spielpädagogik, Erlebnispädagogik, Rechtsextremismus, Netzwerkarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikationskonzepte

4 Einheiten

4.7 Empfehlungen für die zeitliche Gestaltung der Ausbildung

Juleica-Ausbildungskurse können zeitlich unterschiedlich gestaltet werden, die Kurszeiten sind abhängig von der Zielgruppe:

  • Ausbildungskurs an mindestens fünf zusammenhängenden Tagen.
    Auszubildende bzw. berufstätige Personen können Freistellung beantragen, gemäß dem baden-württembergischen Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes. Für Ausbildungen bei nach den Bildungszeitgesetz BW anerkannten Trägern kann Bildungszeit beantragt werden.
  • Kurse auf mehrere Wochenenden verteilt.
  • Modulare Ausbildung an einzelnen Tagen und Abenden. Dabei sollte jedoch ein Blockseminar mit mindestens einer Übernachtung beinhaltet sein.
  • Onlineangebote sind anteilig möglich.

Um erfahrungsbezogenes Lernen zu ermöglichen, dient die eigene Ausbildungsgruppe als Lernfeld. Dies wird besonders gefördert, wenn die Gruppe einen längeren Zeitraum (mit Übernachtung) zusammen verbringt.

4.8 Zertifikat

Bei erfolgreicher Teilnahme an einem Ausbildungskurs und persönlicher Eignung erhalten die Teilnehmenden eine qualifizierte Teilnahmebestätigung, aus der die Inhalte des Kurses, der zeitliche Umfang und die Ausbildung der Kursleitung hervorgehen. Mit dieser kann die Juleica beantragt werden.

5 Reflexion, Auswertung und Evaluation

Die Reflexion der Teilnehmenden über einzelne Ausbildungsinhalte ist wichtiger Bestandteil der Ausbildung. Da es bei der Jugendleiter*innen-Ausbildung nicht nur um Wissensvermittlung, sondern auch um Persönlichkeitsbildung geht, muss die Verarbeitung von Erfahrungen durch Reflexionsfragen und dem Austausch unter den Teilnehmenden unterstützt werden.

Die Juleica-Ausbildung wird in zweierlei Hinsicht ausgewertet bzw. evaluiert:

  • Am Ende der Ausbildung in Form einer Kursreflexion durch die Teilnehmenden, die integraler Bestandteil der Kursarbeit ist und sich immer auf einzelne Ausbildungsinhalte sowie auf die gesamte Kurskonzeption bezieht.
  • Außerdem nach der Ausbildung zwischen der jeweiligen Organisation und den jeweiligen Referent*innen. Dabei bietet sich an, dass die Referent*innen und das Leitungsteam die Inhalte und den Ablauf des vergangenen Kurses kritisch durchleuchten und gegebenenfalls Ausbildungsinhalte ändern. Wichtig dabei ist die Rückmeldung der Teilnehmenden über die Praxisrelevanz der vermittelten Inhalte.

6 Praxisberatung

Im Anschluss an die Juleica-Ausbildung sowie zwischen den einzelnen Ausbildungsblöcken kann den Jugendleiter*innen eine Praxisberatung angeboten werden. Für die Teilnehmenden besteht die Möglichkeit, eine erfahrene Kraft des Ausbildungsträgers oder eine*n der Referent*innen in die Jugendgruppe des*der Jugendleiter*in einzuladen und die Arbeit zu reflektieren. Es besteht auch die Möglichkeit, sich telefonischen durch den Ausbildungsträger beraten zu lassen.

7 Verlängerung der Juleica – Auffrischungskurse

Die Juleica ist drei Jahre gültig. Um sie verlängern zu können, muss an einem oder mehreren Auffrischungskursen teilgenommen werden.

Für eine Verlängerung müssen insgesamt acht Zeitstunden bestätigt sein. Diese können auch digital absolviert werden. Empfohlen wird außerdem der Nachweis eines Auffrischungskurses in Erster-Hilfe.

Auffrischung: Die Erfahrung zeigt, dass die meisten ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen sich kontinuierlich weiterqualifizieren, z.B. durch thematische Seminare bzw. Jugendleiter*innen-Aufbaukurse. Daher werden die Qualifizierungsangebote, an denen der*die Juleica-Inhaber*in teilgenommen hat, für die Verlängerung einer Juleica angerechnet, sofern eine Teilnahmebestätigung vorliegt.

Für die Verlängerung können die Angebote der Jugendverbände sowie auch die Juleica-tauglichen Fortbildungsangebote der Akademie der Kinder- und Jugendarbeit Baden-Württemberg in Anspruch genommen werden. Sie sind mit dem Hinweis „Kann in der Juleica-Ausbildung angerechnet werden.“ gekennzeichnet. Es eignen sich vor allem Themen unter 4.3. und 4.4

8 „Train-the-Trainer“ – Qualifizierung für Ausbilder*innen

Praxiserfahrene ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendarbeit können selbst Jugendleiter*innen aus- und fortbilden. Sie brauchen, neben ihrem Wissen über die zentralen Lehrgangsthemen, Kenntnisse der Lehrgangsarbeit in Gruppen. Gemeinsam mit der Akademie der Kinder- und Jugendarbeit gibt es im Rahmen von „Akademie exklusiv“ ein konkretes Angebot für (angehende) Ausbilder*innen.

 

Wir danken den Mitgliedern der „AG Überarbeitung der Juleica-Standards“:

Eberhard Reinmuth (VCP Land Baden), Stephanie Limbach (Sportjugend), Franziska Weiger-Fliß (Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg), Thomas Hellmuth, Jugendnetzwerk Lambda Baden-Württemberg), Alex Krickl (Landesjugendring), Matze Nagel (Fachstelle Inklusion), Raffaela Helf (BDKJ), Johannes Wenig (JDAV), Tess Mutter (Evang. Jugendwerk Emmendingen), Carina Gottwald (Kath. Dekanatsverband Wiesloch), Robby Höschele (Ev. Jugendwerk), Manfred Shita (SJR Mannheim), Astrid Epp (Naturfreundejugend Baden), Jörg Sander (Stadtjugendring Stgt.), Dominik Buchner (Adventjugend Baden-Württemberg), Alma Ulmer (Ev. Jugendwerk), Rieke Hohmann (NAJU BW), Anja Mütschele (Akademie der Jugendarbeit), Sarah Hofheinz (Akkordeonjugend Baden-Württemberg), Katja Hannig-Fischer (Landesjugendring), Frieda Kirschenmann (Jugendpastoral des Erzbistum Freiburg), Ulrike Hausladen (JDAV), Dorothea Heller (BDKJ Wernau), Deborah Grinda (Kreisjugendring Esslingen), Alina Böcherer (BDKJ Freiburg), Sarah Egeler (Jugendwerk der Arbeiterwohlfahrt Württemberg), Cennet Cagli (Stadt- und KJR Heilbronn), Diana Alt (Kreisjugendring KN), Ellen Klinger (Kreisjugendring Rems-Murr).

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