Aufruf: Interessensbekundung zum "Projekt Jungsein in der Kommune" (PJuK)

Projekt soll Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit vor Ort stärken

Mit dem „Projekt Jungsein in der Kommune“ (PJuK) werden Möglichkeiten eröffnet, Themen und Aufgaben anzugehen, für die im Alltag oft keine Zeit, keine Ressourcen oder auch zu wenig fachliche Unterstützung vorhanden sind: Um bspw. die Bedarfe junger Menschen vor Ort sichtbar zu machen und entsprechende Konzepte und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit (weiter-) zu entwickeln.

PJuK kann dabei eine Hilfe sein. Das Ministerium für Soziales und Integration fördert im Rahmen des Innovationsfonds Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit Projekte im Umfang von 15.000 € pro Standort und eine externe fachliche Beratung und Unterstützung bei der Projektumsetzung.

Aufgrund der aktuell notwendigen Einschränkungen war es für einige Träger und Projektinteressent*innen nicht möglich sich in dem festgesetzten Zeitraum ihr Interesse an der Teilnahme an PJuK zu bekunden.

Deshalb hat die Projektgruppe beschlossen, die Fristen neu festzusetzen, das Verfahren zu straffen und zeitlich anzupassen.

  • Alle, die sich bereits am Interessenbekundungsverfahren beteiligt haben, bitten wir den Antrag bis zum 15.07.2020 zu stellen. Rückfragen gehen an die Projektleitung: Siegfried Keppeler, Diakonisches Werk Württemberg – Abteilung Kinder, Jugend und Familie. 0711 1656-317, keppeler.s@diakonie-wue.de.
  • Weitere Interessente, die sich am Interessenbekundungsverfahren noch nicht beteiligt haben, stellen ebenfalls bitte ihren Förderantrag bis zum 15.07.2020. Bitte dazu das Antragsformular verwenden und die erforderlichen Anlagen beilegen.

Über PJuK

1. Grundanliegen des Projekts

Kommunalpolitische Entscheidungen im Hinblick auf die Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendsozialarbeit sind nicht einfach zu treffen. Viele Faktoren spielen eine Rolle: Welche Angebote gibt es bereits? Wer macht diese wie und wen erreichen sie? Welche sind warum wünschenswert? Für welche Altersgruppe? Wie werden Bedarfe von den Kindern und Jugendlichen sichtbar? Werden sie gefragt, bzw. wer spricht für sie? Damit solche Entscheidungen nicht „aus dem Bauch heraus“ getroffen werden, braucht es ein Instrumentarium, das klare Antworten auf diese Fragen liefert.

 

Das genau ist das Anliegen des „Projektes Jung sein in der Kommune (PJuK)“!

Gefördert vom Ministerium für Soziales und Integration, stellen wir für jeden Projektstandort 15.000 € im Zeitraum vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021 zur Verfügung.

Vorgesehen sind diese Mittel für einen möglichst breiten Planungsprozess mit dem Ziel, Bedarfe von Kindern und Jugendlichen zu erfassen und in intensiver Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure (Jugendringe, Kommunale Jugendreferate, Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Runde Tische, lokale Fachkräftetreffen etc.) konkrete Planungen für die jeweilige Kommune auszuarbeiten.

Dafür suchen wir freie und/oder kommunale Träger, die sich auf den Weg machen wollen, jugendpolitische Entscheidungen nicht mehr aus dem Bauch heraus zu treffen, sondern auf einer fundierten, fachlichen Basis.

Die Projekte können zeigen, wie:

  • die Zusammenarbeit unterschiedlicher Institutionen und Akteure wie Jugendringe, Kommunale Jugendreferate, Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit Runde Tische, lokale Fachkräftetreffen etc.) bei Planungsvorhaben intensiviert werden kann,
  • Möglichkeiten der Mitwirkung Ehrenamtlicher bei Planungsprozessen gestärkt und das Zusammenspiel von Haupt- und Ehrenamtlichen zum Gegenstand von Planung und lokalen Entwicklungsvorhaben gemacht werden kann,
  • die Erfahrungen und Ressourcen freier Träger bei Planungsprojekten in den Städten und Gemeinden und die Möglichkeiten der Planungsbeteiligung junger Menschen genutzt werden kann,
  • die Aktivitäten und Erfahrungen des örtlichen Trägers der Jugendhilfe mit denen der Städte und Gemeinden verknüpft werden können.

Es werden Projekte mit folgenden Schwerpunkten gefördert:

  • In einem Förderschwerpunkt werden Projekte zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit in Städten und Gemeinden mit 10.000 bis 50.000 Einwohnern gefördert.
  • In einem zweiten Förderschwerpunkt wird die Kinder- und Jugendarbeit im ländlichen Raum in besonderer Weise gestärkt. Dafür werden Projekte in Städten und Gemeinden unter 10.000 Einwohnern gefördert. Zur Antragstellung können sich auch mehrere kleinere Gemeinden zusammenschließen.

 

2. Ziele und Nutzen der Projekte

Mit dem Projekt PJuK werden folgende Ziele realisiert:

  • In Städten und Gemeinden sind Formen lokaler Jugendhilfeplanung (Bedarfs- und Angebotsplanung) zum Aufwachsen von jungen Menschen erprobt.
  • Die Grundlinien eines Basiskonzeptes zu Planungsvorhaben zum Thema „Jungsein in der Kommune“ liegen vor und sind im Rahmen von Planungstools (Arbeitshilfe) abgebildet.
  • Empirie gestützte Eckpunkte/Standards einer bedarfs- und beteiligungsorientierten sozialen und bildungsbezogenen Infrastrukturplanung für Kinder und Jugendliche sind in Bezug auf Verständnis, Strukturen, Verfahren und Prozesse sowie auf die Beteiligung der Adressat*innen von Planungen im lokalen Kontext formuliert.
  • Lokale Planungsakteure, Jugendhilfeplanungsakteure in den Jugendamtsbezirken und die jeweiligen zuständigen Fachämter verfügen über ein gemeinsames Informations-, Kommunikations- und Planungskonzept zur Gestaltung des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen in den Gemeinden.

Nutzen der Projektteilnahme:

  • Die Bedarfe junger Menschen werden vor Ort sichtbar und können kommunalpolitisch diskutiert werden.
  • Konzepte und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit werden im kommunalen Kontext konkretisiert und umgesetzt.
  • Beispielhaft werden Formen einer beteiligenden Kinder- und Jugendhilfeplanung vor Ort erprobt und können als Grundlage für künftige Planungsprozesse dienen.
  • Die Kommunikation ehren- und hauptamtlicher Akteure der KJA und der JSA wird auf gemeinsame Planungs- und Realisierungsprozesse ausgerichtet.

3. Eckpunkte zur Umsetzung des Projektes

Anforderungen an die örtlichen Projekte

Lokale Planungsvorhaben bedürfen der engen Abstimmung und Zusammenarbeit von freien Trägern, Verwaltungen und den politischen Vertreter*innen von Städten und Gemeinden. Deshalb muss bei der späteren Projektbeantragung (nicht bereits bei der Interessensbekundung) deutlich gemacht werden,

  • wie die Kooperation zwischen öffentlichen und freien Trägern geplant ist, und
  • in welcher Weise die lokalpolitischen Entscheidungsträger*innen über das Vorhaben informiert wurden.
  • dass der örtliche Träger der Jugendhilfe informiert wurde.
Antragstellung: Wer kann Anträge stellen?

Der Projektantrag kann grundsätzlich von einem oder mehreren Trägern und/ oder einer Stadt- oder Gemeindeverwaltung gestellt werden.

Förderumfang

Pro Projektstandort sind im Zeitraum zwischen 01.10.2020 und 30.09.2021 insgesamt 15.000 € für die Projektvorhaben einzusetzen. Die Mittel können für Sachaufwendungen oder auch für die Projektrealisierung zusätzlich einzusetzende Honorarkräfte aufgewandt werden.

Es wird erwartet, dass der Antragsteller ergänzend Eigenmittel einbringt, ggf. auch in sächlicher Form (z.B. in Form Bereitstellung von Räumen und Verpflegung, Einsatz vorhandenen Personals). Dieser Eigenanteil ist im Finanzierungsplan auszuweisen.

Externe Projektberatung der Projekte

Für jedes Projekt steht zusätzlich zu den Fördermitteln eine Berater*in mit einem Zeitkontingent von max. Umfang 15 Stunden zur Verfügung (ca. 3-4 Termine) zur Verfügung. Die Lenkungsgruppe wählt die Berater*innen für die jeweiligen Standorte aus.

Projektlenkungsgruppe

Der Projektlenkungsgruppe gehören Vertreter*innen des Landesjugendrings Baden-Württemberg e.V., der AGJF, der LAG Jugendsozialarbeit, der LAG Mobile Jugendarbeit Baden-Württemberg e.V., der KVJS-Landesjugendamt sowie Vertreter*innen der Kreisjugendreferent*innen Baden-Württemberg an. Die Projekt-Lenkungsgruppe steuert das Projekt strategisch und fachlich und trifft die Auswahl der zu fördernden Projektstandorte.

Projektleitung + Projektsachbearbeitung

Das Ministerium hat das Diakonische Werk Württemberg, Abteilung Kinder, Jugend und Familie mit der Leitung des Projekts in der Kommune (PJuK) beauftragt. Leiter des Projekts ist Herr Siegfried Keppeler (Dipl.Päd.), Referent für Sozialraumorientierte Jugendhilfe im Diakonischen Werk Württemberg.

4. Ablaufplanung: Von der ersten Projektidee bis zum abgeschlossenen Projekt

Schritt 1:  Antragstellung bis 15.07.2020 (Ausschlussfrist)

Ihr vollständiger Förderantrag muss bis spätestens 15.07.2020 bei der Projektleitung im Diakonischen Werk Württemberg eingegangen sein. Der Antrag kann formlos gestellt werden, muss aber zumindest die folgenden Unterlagen und Angaben enthalten:

  • Name, Anschrift und Kontaktdaten des Rechtsträgers des Antragstellers
  • Name, Anschrift und Kontaktdaten sowie Erreichbarkeit der zuständigen Projektmitarbeitenden
  • Name, Anschrift und Kontaktdaten der Institution, mit der eine Vereinbarung über
    die Zusammenarbeit im Rahmen des Projektes PJUK geschlossen wurde
  • Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids des zuständigen Finanzamtes (sofern freier Träger)
  • Nachweis über Anerkennung als Träger der Jugendhilfe (sofern ein freier Träger beteiligt ist)
  • Finanzierungsplan
  • Angabe der Bankverbindung für die Überweisung des Zuschusses
  • Detaillierte Beschreibung des Vorhabens incl. eines Projektablaufplans mit den
    Meilensteinen der Durchführung

Schritt 2: Auswahl der Projektstandorte bis 30.07.2020

Aus den eingegangenen Projektanträgen werden die Projektstandorte von der Projektgruppe ausgewählt. Den Projektstandorten werden Berater*innen/Coaches zugeordnet.

Schritt 3: Projektstart und Projektbegleitung

Ab 01.10.2020 können Sie ihre Projektaktivitäten starten. Dabei steht Ihnen eine fachliche Begleitung zur Verfügung (max. 15 Std.), spätestens am 30.09.2021 muss das Projekt abgeschlossen sein.

Schritt 4: Projektabschluss

Ihr Abschlussbericht und die dazu gehörige Abrechnung müssen spätestens am 31.12.2021 per Post bei der Projektleitung eingegangen sein. Es werden nur Ausgaben anerkannt, die sich auf den o.g. Zeitraum beziehen. Belege müssen dabei nicht eingereicht werden, aber auf Anfrage eingesehen werden können.

 

5. Beteiligung an PJuK

Wenn Sie sich am Projekt beteiligen möchten, bitten wir Sie den Anhang „Antrag zur Beteiligung an PJuK“ auszufüllen und bis spätestens 15.07.2020 an die Projektsachbearbeitung schicken:
Silvia Pirs
Postfach 101151
70010 Stuttgart
Tel. 0711 1656-349
pirs.s@diakonie-wue.de

Inhaltliche Rückfragen gehen an die Projektleitung:
Siegfried Keppeler,
Diakonisches Werk Württemberg
Abteilung Kinder, Jugend und Familie
Tel. 0711 1656-317
keppeler.s@diakonie-wue.de

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