Onlineschulungen in der Juleica Ausbildung

Regelungen der Juleica-Landeszentralstelle Baden-Württemberg

Diese Regelungen gelten zunächst bis 30. September 2020 bis voraussichtlich Juni 2021

Der DBJR hat zusammen mit den Landeszentralstellen (LZS) der Bundesländer Mitte April ein einheitliches Verfahren vorgeschlagen, um auch in Krisenzeiten eine gute Juleica-Ausbildung, Verlängerung von Juleicas sowie zukünftige Maßnahmen mit Inhaber*innen zu ermöglichen: https://www.dbjr.de/artikel/juleica-ausnahmeregelungen-fuer-die-krisenzeit/

Diese gemeinsame Verständigung wird mit folgenden Konkretisierungen des LZS Baden-Württemberg unterlegt:

  • Juleica-Auffrischungskurse zur Verlängerung der Juleica können – wenn die Lehrinhalte es ermöglichen – online durchgeführt werden.
  • Juleica-Grundqualifizierungen können nicht komplett online durchgeführt werden. Hier ist mindestens 1/3 der Juleica-Ausbildung als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Wir empfehlen einen Anteil von max. 2/3 Zeiteinheiten in Form von Online-Angeboten.

Inhalte, die online angeboten werden können

Entscheidend ist, ob der jeweilige Lehrinhalt für die Online-Vermittlung geeignet ist bzw. welche Methoden dafür eingesetzt werden. Daher gibt es keine abschließende Auflistung der Inhalte, die online vermittelt werden können.

Schwierig ist die Online-Ausbildung vor allem bei den Inhalten, bei denen die persönliche Interaktion und das Erleben von Gruppe zentral sind (Anleitung von Spielen, Gruppenpädagogik, ...). Ebenfalls schwierig sind sensible Themen oder solche, die persönliche Betroffenheit der Teilnehmenden auslösen können, wie z.B. das Thema Kindeswohlgefährdung oder auch das Berichten aus eigener Betroffenheit.

Andere Inhalte sind leichter online vermittelbar wie z.B. Öffentlichkeitsarbeit oder auch Rechtsfragen.

Umsetzung

Online-Angebote müssen gut in die Präsenzveranstaltung eingebunden werden. So sollte am Anfang ein Präsenzblock stehen, damit sich die Teilnehmenden untereinander kennenlernen sowie ihre eigenen Wünsche und Bedürfnisse formulieren können. Dadurch können auch die Teamenden die Gruppe einschätzen. Die Präsenzveranstaltung soll das Eis brechen, Partizipationsmöglichkeiten schaffen und mehr Nähe zu den virtuellen Personen auf dem Bildschirm ermöglichen.

Die Träger der Ausbildung müssen sich auch ein Bild davon machen können, ob die Teilnehmenden die nötige Reife und Kompetenzen haben, um die Aufgaben der Jugendgruppenleitung gut wahrnehmen zu können. Auch sollen die Inhalte aus den Online-Modulen noch einmal in einem weiteren Präsenzteil aufgegriffen werden, um sie so zu vertiefen und spätere Rückfragen zu ermöglichen. Dadurch kann auch das Erreichen der Lernziele überprüft werden und bei Bedarf nachgearbeitet werden.

Reine Online-Angebote für die Grundqualifizierung sind nicht mit den Anforderungen an die Juleica-Schulung vereinbar, wie sie in Baden-Württemberg in den Juleica-Standards beschrieben und beschlossen sind. https://www.ljrbw.de/publikationen/juleica-standards-der-jugendleiterinnen-ausbildung.

Da aber aktuell keine Präsenzveranstaltungen möglich sind, sollten diese so bald wie wieder möglich nachgeholt werden.

Es braucht ein geeignetes Authentifizierungsverfahren bei Onlineangeboten, das Teilhabe sicherstellt. Bitte Datenschutz beachten.

Finanzielle Auswirkungen / Verfahren der Abrechnung von Online-Veranstaltungen

Die VwV außerschulische Bildungsangebote ermöglicht Onlineschulungen unter folgenden Voraussetzungen:

  • Mindestens 2,5 Zeitstunden = Halber Tag  
  • Mindestens 5 Zeitstunden = Ein Tag            (€ 17,00 / Person / Tag)

Förderung web-basierter Angebote der außerschulischer Jugendbildung (vgl.: VwV Ziffer 12 und 13) Schreiben des Ministeriums vom 15.04.2020, befristet bis 30.09.2020 https://www.ljrbw.de/news-reader/online-bildungsangebote-in-der-vwv-ausserschulische-jugendbildung

Weitere Regelungen zur Juleica:

Schon getroffene bundesweite Regelung:

  • Juleica-Karten, die im Zeitraum von 01.01.2020 bis 31.12.2020 auslaufen, werden bis 31.12.2020 automatisch verlängert. Ein geeignetes Verfahren wird derzeit vom DBJR kommuniziert.

Regelung zur Erste-Hilfe-Ausbildung:

  • Der Erste-Hilfe-Kurs kann nachgeholt werden. Frist: sobald Erste-Hilfe-Kurse wieder möglich sind, muss der Kurs innerhalb sechs Monate nachgeholt werden. Träger sind in der Holschuld und fordern den nachträglich absolvierten Kurs aktiv ein.

Wie bisher auch, entscheiden die Verbände, welche Angebote sie anerkennen. Eine externe Kontrolle der Schulungsformate und -inhalte bspw. durch den LJR gibt es nicht.

Beratung zur Konzeptionierung und Durchführung von Juleica-Schulungen bietet die Akademie der Jugendarbeit an: https://www.jugendakademie-bw.de/akademie-konzeptionell.html

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