Kommunales
Gerade im kommunalen Bereich sollten Kinder und Jugendliche Mitwirkung und Engagement als lohnenswert erleben. Wichtige Akteure dabei sind die Jugendringe, die von den Jugendverbänden als Plattform für Jugendliche und die Jugendarbeit gestaltet werden.
Für zahlreiche Akteur*innen der Verbände ist das Engagement im Jugendring ein wichtiger und fester Bestandteil der eigenen Verbandsarbeit. Aus dieser Perspektive heraus wird der Jugendring zur Schnittstelle zu den anderen Jugendverbänden, Initiativen und jugendpolitischen Akteur*innen, zu den kommunalen Strukturen und Gremien (z.B. Jugendhilfeausschuss, Arbeitsgemeinschaften der Jugendhilfeplanung) und zu allen Kindern und Jugendlichen des Gemeinwesens, sofern die direkte Beteiligung von Kinder und Jugendlichen (z.B. regelmäßig stattfindende Jugendforen) auf der Agenda des Rings steht.
Die kommunalen Jugendringe im Landesjugendring
Mit Beschluss vom 5.04.2022 wurde eine Vereinbarung der Jugendringe über die Zusammenarbeit mit und das Verhältnis zum Landesjugendring verabschiedet. Sie regelt die Mitgliedschaft der vier AGs der Jugendringe, Arbeitsweise und die Mitarbeit im LJR. Im Folgenden stehen die Vereinbarung, Hintergründe der Umsetzung dieser Verfasstheit und das Protokoll der beschlussfassenden Sitzung zum Download zur Verfügung
AG Ringe in der Fläche unterstützen
zuständig im Vorstand: Sabine Renelt (BUNDjugend BW), Nico Alt (KJR Rhein-Neckar)
Referent: Thomas Schmidt
Ziel der AG ist durch Beschluss der Landesjugendring-Vollversammlung im Herbst 2018, Wege für eine zusätzliche Projektförderung zu finden „um vier hauptamtliche Stellen im Umfang von je einer Vollzeitstelle (…) zu finanzieren“. Ein entsprechender Projektantrag an mögliche Geldgeber soll erarbeitet werden, auf Grundlage des bis 2018 erarbeiteten Konzepts zur Stärkung der kommunalen Ringe.
Interessierte aus den Mitgliedsverbänden und Jugendringen sind zur Mitarbeit eingeladen. Konkret soll erarbeitet werden, wie die Arbeit der kommunalen Ringe hauptamtlich unterstützt werden kann, wie dies finanziert werden kann und wie die Vernetzung der Ringe untereinander und mit dem Landesjugendring verbessert werden kann.
Hinweis
Die Termine der AG-Sitzungen sind unter Aktuelles/Termine zu finden.
§ 41 a: Verbindliche Kinder- und Jugendbeteiligung in der Kommune
Der § 41 a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg regelt die Beteiligung von Kindern und Jugendichen an der Kommunalpolitik von Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg.
Zum 01.12.2015 traten weitreichende Änderungen in Kraft, die die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen an der Kommunalpolitik deutlich stärken; u.a. können junge Menschen die Einrichtung einer Jugendvertretung in ihrer Kommune einfordern, die auch mit entsprechenden Rechten ausgestattet ist. Mehr Infos dazu finden sich im Faltblatt "§ 41 a: Vom Kann zum Muss"