Politische Interessenvertretung
Wir verstehen unsere Arbeit als Interessenvertretung der Jugendverbandsarbeit sowie aller Kinder und Jugendlichen in Baden-Württemberg. Im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen bringen wir in verschiedensten Themen die Belange junger Menschen in die politische Diskussion ein und verschaffen ihnen Gehör. Unsere Außenvertretungen bringen die Interessen der Jugendverbände sowie von Kindern und Jugendlichen in verschiedene Gremien auf Landesebene ein.
Jugendpolitik ist so vielfältig wie unsere Themen
Jugendpolitik soll die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen unter Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse und Anliegen gestalten. Für uns bedeutet Jugendpolitik daher die umfassende Mitwirkung junger Menschen in allen Bereichen der Gesellschaft: von Bildung in und außerhalb der Schule, Ausbildung und Arbeitsplatz, über Freizeitmöglichkeiten und Kultur, bis zu Möglichkeiten der Beteiligung. Politik muss jungen Menschen eine Zukunftsperspektive, persönliche und gesellschaftliche Anerkennung und ein erfülltes Leben ermöglichen.
Grundlage unserer Lobbyarbeit sind die Beschlüsse der Vollversammlung des Landesjugendrings und unsere Positionspapiere.
Auf den weiteren Seiten im Bereich „Interessen vertreten“ finden sich unsere Standpunkte zu verschiedenen Themen, die für junge Menschen und die Jugendverbände in Baden-Württemberg relevant sind.
Interessenvertretung für die Jugendverbandsarbeit
Der Landesjugendring bringt über seine Kontakten mit Politik und Verwaltung ein, wo in der verbandlichen Jugendarbeit der Schuh drückt. Denn trotz Ehrenamtlichkeit ist die selbstorganisierte Jugendarbeit nicht zum Nulltarif zu haben: Einrichtungen der Jugendarbeit, Fachpersonal zur Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen, Aus- und Fortbildung von Mitarbeiter*innen und Maßnahmen der Jugendverbände und -ringe kosten Geld.
Der Landesjugendring trägt mit seiner Lobbyarbeit dazu bei, dass die benötigten finanziellen Mittel für die Jugendarbeit in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden. Außerdem handelt er Förderquoten mit dem Ministerium und den Regierungspräsidien aus.