Partizipation und Politische Bildung

Eine nachhaltige Beteiligungskultur entwickeln

Partizipation verstehen wir als die aktive und verantwortliche Mitgestaltung der Gesellschaft. Mitbestimmung im Gemeinwesen soll für die Kinder und Jugendlichen erlebbar und die Entwicklung des Demokratieverständnisses gefördert werden. Wichtig ist uns dabei vor allem, dass an einer durchgängigen Beteiligungskultur von Anfang an gearbeitet wird – in Bezug auf Lebensalter der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie in Bezug auf die unterschiedlichen sozialen Milieus der Kinder und Jugendlichen. Außerdem geben wir Hilfestellungen zur Selbstorganisation.

So können wir junge Menschen frühzeitig an ein ausgeprägtes Engagement-Verständnis heranführen und sie zur Verantwortungsübernahme motivieren und qualifizieren. Dafür hat der Landesjugendring einen Fachhbereich eingerichtet und führt verschiedene Projekte und Programme zur politischen Jugendbildung durch.

„Mehr Macht für Kinder und Jugendliche!“ – zum Positionspapier

§ 41 a: Verbindliche Kinder- und Jugendbeteiligung in der Kommune

Der § 41 a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg regelt die Beteiligung von Kindern und Jugendichen an der Kommunalpolitik von Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg.

Zum 01.12.2015 traten weitreichende Änderungen in Kraft, die die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen an der Kommunalpolitik deutlich stärken; u.a. können junge Menschen die Einrichtung einer Jugendvertretung in ihrer Kommune einfordern, die auch mit entsprechenden Rechten ausgestattet ist. Mehr Infos dazu finden sich im Faltblatt "§ 41 a: Vom Kann zum Muss"