Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung BW

Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung unterstützt und fördert die Weiterentwicklung und den Ausbau politischer Beteiligung und Engagementförderung junger Menschen in Baden-Württemberg.

Dafür wird die Servicestelle in zweierlei Hinsicht tätig. Zum Thema politische Beteiligung, also der aktiven Teilhabe junger Menschen an allen sie betreffenden politischen Entscheidungsprozessen. Und zur Verantwortungsübernahme junger Menschen für das Gemeinwohl und für ein gelingendes Miteinander im Gemeinwesen durch freiwilliges Engagement, etwa für Kultur, Sport, Umwelt und soziale Initiativen – in begleiteter oder selbstverwalteter Form (Engagementförderung).

Über die Servicestelle

Aufgaben und Ziele

  • Die Akteur*innen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit von öffentlichen und freien Trägern werden bei der Weiterentwicklung und dem Ausbau von Maßnahmen der politischen Beteiligung und Engagementförderung kontinuierlich unterstützt und gefördert.
  • Alle Akteur*innen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit erhalten Impulse, Arbeitshilfen und Beratung insbesondere im Hinblick auf die Vielfalt der erreichten jungen Menschen, Entwicklung der Formate, Nachhaltigkeit und die Qualität der Umsetzung.
  • Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Förderinstrumente in Baden-Württemberg im Hinblick auf die Förderung von Kinder- und Jugendpartizipation werden erarbeitet.
  • Die Beteiligung und das Engagement von jungen Menschen in Baden-Württemberg werden in ihrer Vielfalt sichtbar gemacht und gewürdigt.

Zielgruppen

Die Angebote der Servicestelle richten sich an:

  • Verantwortliche aus Politik und Verwaltung, insbesondere auf kommunaler Ebene, die sich mit der Umsetzung von Beteiligungsprozessen für Kinder und Jugendliche (§ 41a der Gemeindeordnung) in Baden-Württemberg auseinandersetzen;
  • Multiplikator*innen für Kinder- und Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg;
  • junge Menschen, die sich politisch, gesellschaftlich, sozial oder kulturell engagieren oder dies in Zukunft tun wollen.

Aufbau

Die landesweite Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung ist dezentral organisiert. Sie wird vom Landesjugendring, der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung und der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit gemeinsam getragen. Diese Form der Trägerschaft bildet die hohe Vielfalt an Kooperationspartnern für Prozesse der Kinder- und Jugendbeteiligung vor Ort ab. Partizipation, Kooperation auf Augenhöhe und eine gute Vernetzung sind ein zentrales Anliegen im Feld. Die Servicestelle kooperiert mit Akteuren auf Bundes-, Landes-, Landkreis- und Kommunalebene.

Förderung Kinder- und Jugendbeteiligung

Die Servicestelle fördert auch finanziell die Umsetzung von Kinder- und Jugendbeteiligung vor Ort. Dabei können sowohl Kosten für die Beratung und Konzeption der Kinder- und Jugendbeteiligung gefördert werden als auch die Umsetzung von Partizipationsvorhaben. Zudem können Organisationen mit jungen Engagierten beantragen, dass die Kosten zur Würdigung und Anerkennung des Engagements übernommen werden.

Hier gibt’s weitere Infos zur Förderung

Werde Moderator*in für Beteiligungsprozesse

Wie können Kinder und Jugendliche unterstützt werden, um ihr Expertentum einzubringen? Wie gelingt es Akteur*innen Kinder und Jugendliche in angemessener Weise zu beteiligen? Wie können Kinder und Jugendliche zu Beteiligten und zu mündigen und interessierten Bürger*innen heranzuwachsen? Welche Rolle spielen dabei die Fachkräfte, Verwaltung und andere Akteur*innen? Welche Haltung habe ich selbst und welche haben andere?

Die Weiterbildung qualifiziert umfassend für die Planung, Organisation und Durchführung von Beteiligungsprozessen mit Kindern und Jugendlichen, dabei ist auch der regelmäßige kollegiale Austausch fester Bestandteil der Weiterbildung. Die eigene Rolle als Moderator*in, Gelingensfaktoren und Stolpersteine sowie geeignete Durchsetzungsstrategien werden intensiv in den Blick genommen.

Infos und Anmeldung

www.jugendakademie-bw.de/bewegt-was

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Logo des Sozialministeriums

Finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.