Förderprogramm

Prozessbegleitung

Die Prozessbegleitung „Zukunftsfähiges Engagement in unserer Organisation“ stärkt euch als Organisation, euer ehrenamtliches Fundament und begleitet euch dabei, euch zukunftsfähig aufzustellen. Über das Programm erhaltet ihr die finanzielle Förderung für die Begleitung durch eine*n externe*n Berater*in.

Zeigt zwei Sprechblasen, die sich berühren. An der Stelle sehen sie aus wie Zahnräder, die ineinander greifen.

Prozessbegleitung­ Zukunftsfähiges­ Engagement

Die Jugendarbeit in Baden-Württemberg lebt von ihrem ehrenamtlichen Fundament. Doch gesellschaftliche Entwicklungen und sich wandelnde Rahmenbedingungen führen auch zu einem Wandel in den Ehrenamtsformen. Viele Vereine und Organisationen beklagen einen Rückgang an Ehrenamtlichen. Auch das Finden neuer junger Engagierter, z. B. für verantwortungsvolle Aufgaben, scheint herausfordernder zu sein.
Um dem zu begegnen, gibt es viele Ansatzpunkte und Lösungsmöglichkeiten – doch kein Patentrezept. Viel mehr braucht es einen individuellen Blick auf euch als Organisation, eure Strukturen und spezifischen Eigenschaften. Hier setzt die Prozessbegleitung „Zukunftsfähiges Engagement in unserer Organisation“ an. Sie stärkt euch als Organisation, euer ehrenamtliches Fundament und begleitet euch dabei, euch zukunftsfähig aufzustellen.

Über das Programm erhaltet ihr die finanzielle Förderung für die Begleitung durch eine*n externe*n Berater*in. Das können Organisationsentwickler*innen, Coaches oder auch Marketingexpert*innen sein – je nach dem, was ihr gerade braucht. Dafür greifen wir auf den großen Berater*innen-Pool der Akademie der Jugendarbeit Baden-Württemberg e. V. zurück. Gemeinsam suchen wir den*die passende*n Berater*in für euch! Dabei übernehmen wir bis zu 90% der Beratungskosten.

Jetzt Antrag stellen!

Anträge können laufend bis zum 30.06.2027 eingereicht werden.
Genaue Infos sowie Fördervoraussetzungen können der Ausschreibung entnommen werden.

Anträge können unkompliziert über das zur Verfügung stehende Antragsformular gestellt werden.

Bei Rückfragen und Beratungsbedarf steht das Projektteam unter prozessbegleitung_yea@ljrbw.de zur Verfügung.

  • Ihr seid eine Organisation auf kommunaler Ebene in Baden-Württemberg.
    → Für Organisationen auf Landesebene empfehlen wir das Programm Strukturaufbau neuer Jugendorganisationen
  • Ihr macht Jugendarbeit (im Sinne des § 11 SGB VIII). Eine formale Anerkennung der Trägerschaft ist nicht nötig. Die Prozessbegleitung richtet sich insbesondere an Jugendverbände und Jugendringe.
  • Eure Prozessbegleitung hat noch nicht begonnen.
  • Die Prozessbegleitung endet spätestens am 30.09.2027.
  • Das Thema der Prozessbegleitung weist keine rassistischen, diskriminierenden oder herabwürdigenden Inhalte auf.

Damit euer anstehender Veränderungsprozess für die Förderung einer Prozessbegleitung in Frage kommt, müssen zwei grundsätzliche inhaltliche Kriterien erfüllt sein:
➔ Das Thema, das euch beschäftigt hat mit Ehrenamt/Engagement zu tun.
➔ Ihr wollt euch langfristig zukunftsfähig aufstellen und mit dem Prozess nachhaltige Veränderungen bewirken.

  • Ehrenamtsmanagement, Mangel an Ehrenamtlichen oder zu wenige Mitglieder
  • Veränderungen oder Herausforderungen im Zusammenspiel von Haupt- und Ehrenamt oder innerhalb eines ehrenamtlichen Teams
  • Sinn, Zweck und Ziel des Vereins, Jugendverbands oder Jugendrings
  • Eure Vereinsstrukturen, z. B. Vorstandsmodelle
  • Rollen- und Aufgabenverteilung und Führung
  • Gründung einer Gruppe oder Jugendinitiative
  • Neue Konzepte oder Strategien, z. B. zu Vielfalt, Erreichung neuer Zielgruppen oder Ehrenamtsformen
  • Zukunftsperspektive, z. B. unsichere Finanzierung, anstehende Vorstandswechsel, demografischer Wandel und Auswirkungen
  • Und vieles mehr...

Das Projekt "The Länd of Young Ehrenamt" übernimmt bis zu 90 Prozent der Beratungskosten. Die maximale Förderung beträgt 40 Beratungsstunden pro antragstellende Organisation mit der Höchstfördersumme von 4.000 €. Die antragstellende Organisation übernimmt weitere Sach-, Fahrt- und Übernachtungskosten sowie einen Eigenanteil von 10 % an den Beratungskosten. Die Berater*innen werden über die Akademie der Jugendarbeit vermittelt und zum Satz von 100€ je Stunde bzw. 600€ je Tag abgerechnet. Förderfähige Kosten sind ausschließlich die Beratungskosten und keine Sachkosten.

Rechenbeispiel:
Eine Organisation benötigt 40 Beratungsstunden. Dadurch entstehen Beratungskosten von 4.000€. Gefördert werden davon 90%, sprich 3.600€. Der Organisation werden 10%, sprich 400€, als Eigenmittel zuzüglich der entstandenen Sachkosten sowie Fahrt- und Übernachtungskosten in Rechnung gestellt.

Anträge auf die Förderung einer Prozessbegleitung können laufend bis zum 30.06.2027 gestellt werden. Die Prozesse müssen bis spätestens 30.09.2027 abgeschlossen sein.

Förderhinweis

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Finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.