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Gemeinsam stark für die Jugend in Baden-Württemberg
Eure Stimme. Eure Themen. Unsere Zukunft.
Der Landesjugendring Baden-Württemberg ist die Stimme von 32 Jugendverbänden und den kommunalen Jugendringen. Gemeinsam gestalten wir Kinder- und Jugendarbeit, setzen uns für junge Menschen ein und schaffen Räume, in denen ihre Ideen Wirklichkeit werden können.
Events & Veranstaltungen
Die nächsten Termine
AG Ringe (alle Regionen)
Für Junge Menschen und die Jugendverbandsarbeit
Themen umsetzen
Um die Jugend(verbands)arbeit fachlich voranzubringen, führen wir Veranstaltungen zu aktuellen Themen durch, stellen Informationen bereit und ermöglichen Austausch zwischen den in der Jugendarbeit Aktiven. Zudem gibt es Fördermöglichkeiten zu unterschiedlichsten Projektvorhaben.
Neuigkeiten
Neue Studienergebnisse für eure (Lobby-)arbeit
Einblicke in die Praxisforschung von DBJR & HAW Hamburg zur Zukunft der Jugendverbandsarbeit
Zwischen Engagement und Bürokratie
Wie Praxishilfen, Plattformen und digitale Werkzeuge den Alltag in der Jugendarbeit erleichtern können
Was wir tun.
Gemeinsam stark für die Jugend in Baden-Württemberg
Wir sind die Arbeitsgemeinschaft von 32 Jugendverbänden auf Landesebene und der kommunalen Jugendringe. Wir setzen uns ein für eine starke, vielfältige Jugendarbeit, fördern die fachliche Entwicklung, begleiten politische Prozesse und sind Partner für die Akteur*innen in Baden-Württemberg. Ob politische Mitbestimmung, Fördermöglichkeiten oder gemeinsame Projekte – wir machen uns stark für eine Jugend, die gehört wird.
Für eine Jugend die gehört wird
Wir setzen uns für die Anliegen und Ideen junger Menschen ein – auf Landesebene und darüber hinaus.
Unterstützung für deine Arbeit
Egal ob Rechtsfragen, finanzielle Förderung oder Fachinfos – wir unterstützen junges Engagement!
Gemeinsam aktiv werden
Engagiere dich mit uns! In unseren Projekten arbeiten wir gemeinsam an der Jugendarbeit von morgen.
Qualifiziert fürs Ehrenamt
Von rechtlichen Grundlagen bis zur Projektorganisation: Ehrenamtliche sind optimal für ihren Einsatz geschult. Der bundesweit anerkannte Nachweise dafür ist die Juleica.
Unsere FAQ
Diese Fragen werden uns häufig gestellt
Hier gibt es kurze Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Arbeit, unsere Ziele und unsere Angebote.
Deine Frage ist nicht dabei? Du kannst es mit einer Suche probieren oder dich direkt bei uns melden.
FAQ
Der Landesjugendring erhält institutionelle Förderung aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschließt. Außerdem fördert uns der KVJS – Kommunalverband für Jugend und Soziales regelmäßig.
Wir erheben Mitgliedsbeiträge von unseren Mitgliedsorganisationen, die von unserer Vollversammlung beschlossen werden. Details dazu finden sich in der Beschlusssammlung Finanzen.
Unsere Projekte und Programme werden von verschiedenen Stellen gefördert – Details finden sich jeweils im unteren Bereich der Projektseiten. Zu den Projekten
Ein Jugendring ist ein Zusammenschluss von Jugendverbänden und Jugendgruppen auf kommunaler, regionaler, Landes- oder Bundesebene. Jugendringe vertreten die Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie der Jugendverbandsarbeit gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit.
Zu ihren Aufgaben gehören die Förderung der Jugendarbeit, die Beratung und Unterstützung von Vereinen und hauptamtlichen sowie ehrenamtlichen Mitarbeitenden und die Organisation von Veranstaltungen und Projekten.
Jugendringe sind Teil der Diskussionen um Sozialraumorientierung, Ganztagsbetreuung und beteiligen sich an der Jugendhilfeplanung. Weitere Themen sind Förderung des Ehrenamtes, Kinder- und Jugendbeteiligung, Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendarbeit.
Die 32 Mitgliedsverbände des Landesjugendrings haben ganz unterschiedliche Zielsetzungen und Schwerpunkte. Ihnen ist gemeinsam, dass sie selbstorganisierte Kinder- und Jugendarbeit in Baden-Württemberg ermöglichen und sich für die Interessen von Kindern und Jugendlichen einsetzen. Ebenfalls Mitglied im Landesjugendring sind die vier AGs der Stadt- und Kreisjugendringe.
Mitglied im Landesjugendring können Kinder- und Jugendorganisationen aus Baden-Württemberg werden, die
- sich im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung in Zielsetzung und praktischer Arbeit zur freiheitlich-demokratischen und sozialen Grundordnung bekennen;
- auf Dauer angelegt und eigenständig mit und für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr arbeiten;
- demokratisch organisiert sind;
- in der Jugendarbeit, insbesondere in der außerschulischen Jugendbildung die Entwicklung junger Menschen fördern, jugendpolitisch tätig und zur Mitarbeit an den Vereinszwecken bereit und fähig sind;
- eine landesweite Bedeutung haben.
Die genauen Kriterien ergeben sich aus unserer Satzung.
Unser Vorstand vertritt den Landesjugendring und die Interessen junger Menschen nach außen. Dafür sind die Vorstandsmitglieder mit Politiker*innen, Parteispitzen, Landesverwaltung und Pressevertreter*innen im Gespräch.
Die Vorständ*innen werden alle drei Jahre von der Vollversammlung des Landesjugendrings gewählt. Meist sind die Kandidat*innen hauptamtlich in dem entsendenden Jugendverein oder Jugendring tätig. Ihre Aufgaben ist es, die strategischen Ziele des Landesjugendrings festzulegen und die Umsetzung der Vollversammlungsbeschlüsse zu begleiten. Unser Vorstand wird paritätisch besetzt.
Es gibt verschiedene Formen der Mitarbeit im Landesjugendring. Vertreter*innen unserer Mitgliedsorganisationen können sich in der Vollversammlung, den AGs und weiteren Gremien einbringen. Außerdem können sie ein Ehrenamt im Landesjugendring übernehmen. Bei Fragen dazu berät die Geschäftsstelle.
Für interessierte Ehrenamtliche und Fachkräfte gibt es außerdem eine Reihe an Veranstaltungen, Workshops und Projekten, in denen bestimmte Themen intensiv bearbeitet werden. Die Ergebnisse fließen in unsere tägliche Arbeit ein und helfen, die Jugend(verbands)arbeit in Baden-Württemberg voranzubringen.
Ob eine Sitzung bzw. Veranstaltung nur für Vertreter*innen der Mitgliedsorganisationen oder alle Interessierte offen ist, steht idR in der Ausschreibung. Ihr könnt euch aber jederzeit melden und nachfragen, sollte euch ein bestimmter Termin oder ein Thema besonders interessieren.
Mitglied können landesweite, demokratisch organisierte Jugendgemeinschaften und Kinder- und Jugendorganisationen werden, die Jugendarbeit gem. §§ 11 und 12 SGB VIII betreiben und sich mit unserer Satzung identifizieren. In einem mehrstufigen Aufnahmeverfahren werden potenzielle Mitglieder eingehend geprüft. Die Aufnahme selbst wird durch die Vollversammlung beschlossen.
Wenn ihr Fragen zum Aufnahmeverfahren habt, wendet euch an die Geschäftsstelle!