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Information: Umgang mit dem Begriff „Webinar“

Deutscher Bundesjugendring (DBJR) zur Verwendung des geschützten Begriffes

Es kursieren Informationen, dass der Begriff „Webinar“ geschützt und deswegen mit Vorsicht einzusetzen ist. Das Bundesverwaltungsamt hat die Träger darüber informiert. In der Mail heißt es unter anderem: Der Begriff „Webinar“ ist seit 2003 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke eingetragen und bis 2023 geschützt. Die Nutzung dieser Marke ist im Netz und auch bei Bundesprogrammen weit verbreitet und es wird davon ausgegangen, dass der Markeninhaber aktuell (noch) nicht flächendeckend gegen die Nutzung vorgeht. Um kostenpflichtige Abmahnungen zu vermeiden, sollte darauf geachtet werden, den Begriff besser nicht mehr zu verwenden, insbesondere nicht in öffentlich zugänglichen Texten.

Alternative Begriffe sind: Digitales Meeting oder Online-Meeting, digitales Seminar oder Online-Seminar, sowie digitale Konferenz oder Online-Konferenz.

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