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„Neutralitätsgebot“ nicht gleich „Werteneutralität“

Landesjugend­hilfeausschuss bekräftigt demo­kratischen Auftrag der Kinder- und Jugend­hilfe | KVJS sichert Unter­stützung zu

Der Landesjugendhilfeausschuss Baden-Württemberg unterstützt ausdrücklich die Position der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter im Kontext des sogenannten „Neutralitätsgebots“. Damit bekennt sich das Fachgremium, das aus Vertretungen der kommunalen Landesverbände, der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie weiteren sachkundigen Persönlichkeiten besteht, zu einer Jugendhilfe, die den Prinzipien der Demokratie und des Rechtsstaats sowie den fachlichen Grundsätzen des SGB VIII verpflichtet ist. Dies erklärt der KVJS in einer Pressemitteilung am 27. Oktober 2026.

Das Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft „Demokratie, Vielfalt und Wertefreiheit schützen – Die Rolle der Träger und Mitarbeitenden der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe im Kontext des sogenannten Neutralitätsgebots“ knüpft damit eng am Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) vom 22. und 23. Mai 2025 in Hamburg zum Thema „Jugendarbeit stärken – Für einen demokratischen Diskurs“ an. Die JFMK stellt darin klar, dass Neutralität im Sinne der Verfassung Unparteilichkeit bedeutet, jedoch nicht mit Wertefreiheit oder Positionslosigkeit gleichgesetzt werden kann.

Der Vorsitzende des Landesjugendhilfeausschusses, zugleich Vorsitzender des KVJS Baden-Württemberg, Landrat Gerhard Bauer, unterstreicht: „Der Beschluss des Gremiums soll alle Akteure der Kinder- und Jugendhilfe in dem Verständnis bestärken, dass es zum gesetzlichen Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe gehört, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen und demokratisch handelnden Persönlichkeiten zu fördern. Öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe sind daher nicht verpflichtet, demokratie- oder menschenfeindlichen Positionen Raum zu geben oder diese gleichwertig neben den Werten des Grundgesetzes darzustellen.“

Der Landesjugendhilfeausschuss Baden-Württemberg weist darauf hin, dass auch in Baden-Württemberg freie Träger – insbesondere im Vorfeld von Wahlen – in den Fokus rücken und mit Vorwürfen hinsichtlich der Einhaltung eines vermeintlichen Neutralitätsgebots konfrontiert werden.

In einer aktuellen bundesweiten Erhebung zu rechtsextremen Angriffen auf Strukturen der Jugendverbandsarbeit1 sehen sich entsprechend auch Jugendverbände aus Baden-Württemberg zunehmend unterschiedlichen Formen politischer Einflussnahme und Einschüchterung ausgesetzt. Genannt werden unter anderem kritische parlamentarische Anfragen, Störungen von Veranstaltungen, Angriffe auf Personen und Organisationen, Unterwanderungsversuche, mediale Kampagnen, Anregungen zur Gemeinnützigkeitsprüfung sowie entsprechende Forderungen nach vermeintlicher politischer Neutralität.

KVJS-Landesjugendamt sichert öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe Unterstützung bei Unterstellung von Verstößen zu

Vor diesem Hintergrund sichert das KVJS-Landesjugendamt Baden-Württemberg allen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe seine fachliche Beratung und Unterstützung zu. „Wenn Einrichtungen, Träger oder Fachkräfte mit dem Vorwurf konfrontiert werden, gegen ein vermeintliches Neutralitätsgebot zu verstoßen, stehen wir als Ansprechpartner zur Verfügung, um entsprechende Vorwürfe fachlich und rechtlich einzuordnen, Handlungssicherheit zu schaffen und Träger in der Wahrnehmung ihres gesetzlichen Auftrags zu unterstützen“, erläutert Frank Stahl, Verbandsdirektor des KVJS. „Damit möchten wir Fachkräften, Ehrenamtlichen und Trägern den Rücken stärken, um ihren gesetzlichen Auftrag im Interesse junger Menschen und einer offenen, demokratischen Gesellschaft wahrzunehmen“, so Stahl weiter.

Über den KVJS

Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg vertritt als Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum die 44 Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs bei ihren kommunalen Aufgaben. Er ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe, der Jugendhilfe sowie Sitz des Inklusions- und Integrationsamtes. Zudem bietet der Verband ein umfangreiches Fortbildungsangebot und führt praxisorientierte Forschungen im Bereich der sozialen Daseinsvorsorge durch. Mitglieder des Verbands sind alle 44 Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs.

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