Mittel für eure Aktivitäten

Details zum Förderprogramm

Ein Kind hält Geld in den Händen.

Organisationsentwicklung für Jugendverbände und Jugendringe

Die Förderung des Programms SNJO

Gesellschaftliche Entwicklungen und sich wandelnde Rahmenbedingungen fordern fast alle Jugendorganisationen heraus. Meist braucht es einen individuellen Blick auf euch und eure Strukturen. Hier setzt die Prozessbegleitung an. Im Rahmen des Programms SNJO vermitteln wir über Akademie der Jugendarbeit eine passende externe Prozessbegleitung.

Details zur Förderung

  • Jugendverbände werden bei der zeitgemäßen Ausrichtung ihrer Strukturen und Prozesse sowie der Qualitätssicherung ihrer Arbeit mit einer externen Prozessbegleitung unterstützt.
  • Stadt- und Kreisjugendringe brauchen Strukturen, die der wachsenden Vielfalt der Jugendgruppen gerecht werden. Ihre Weiterentwicklung und Öffnung für neue Gruppen junger Menschen wird mit einer externen Prozessbegleitung unterstützt.

  • ihr ein nach § 75 SGB VIII bzw. § 4 Jugendbildungsgesetz Baden-Württemberg anerkannter Jugendverband seid.
  • ihr ein Stadt- und Kreisjugendring aus Baden-Württemberg seid.

     

  • Mit der Förderung könnt ihr euch bis zu 90 % der Beratungskosten (bis zu 40 Stunden) erstatten lassen.

  • Anträge können laufend bis zum 30.7.2026 gestellt werden.

  • Die Förderung endet spätestens am 31.12.2026.

  • Die antragsstellenden Träger legen dem Landesjugendring im Antragsformular eine Beschreibung ihrer Ausgangssituation vor. Nach einer Bewilligung nimmt die Akademie der Jugendarbeit Kontakt mit euch auf und vermittelt die passende Beratung.
  • Höhe der Eigenmittel: 10 % der Gesamtsumme (d. h. die Föerdung beträgt 90 % der Gesamtkosten).

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