„Was uns bewegt“: Jugendkonferenzen
Die Förderung im Programm „Was uns bewegt“
Jugendbeteiligung vor Ort stärken: Mit den „Was uns bewegt“-Jugendkonferenzen werden Veranstaltungen und Formate gefördert, bei denen Jugendliche mit Landtagsabgeordneten ins Gespräch kommen.
Details zur Förderung
- Politische Bildung, Demokratiebildung, Jugendbeteiligung, Austausch mit Landespolitiker*innen
Egal ob kommunaler Jugendring, Jugendreferat, Jugendverband, Offene Kinder- und Jugendarbeit oder eine ganz anderen Gruppe von Jugendlichen – wir freuen uns, wenn die Jugendkonferenzen vielfältig sind und die Veranstaltungen ganz unterschiedliche Jugendliche ansprechen!
- Förderhöhe: bis zu 2.000 Euro
- Es können Sach- und Honorarkosten abgerechnet werden:
Zu den Sachkosten zählen v.a. Verpflegung, Raummiete, Miete von Veranstaltungstechnik, Werbung/Öffentlichkeitsarbeit, Fahrtkosten, Moderationsmaterial. Zu den Honorarkosten zählen Honorare, die an Ehrenamtliche, externe Referent*innen, Moderator*innen, Rapper, Graphic Recording, Poetry Slamer etc. gezahlt werden. - Nicht gefördert werden Anschaffungen (Investitionen) und Personalkosten.
- Der nächste Förderzeitraum der Jugendkonferenzen findet voraussichtlich 2027 statt.
- Im Förderzeitraum ist die Frist zur Anmeldung der Jugendkonferenz über das Antragsformular dann bis vier Wochen vor dem Termin der Veranstaltung möglich.
- Personalkosten sind nicht förderfähig, können aber als Eigenmittel angerechnet werden.
- Das Einbringen von Eigenmitteln wird erwünscht. Als Eigenmittel können z. B. Honorarkosten, Raumkosten oder Verleihkosten für Technik angegeben werden.