Neuigkeiten

auf orangenem Hintergrund ist ein Stift abgebildet, der zu einem Knoten gebogen ist.

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Die wichtigsten Neuigkeiten aus unserer Arbeit findest du unten. Aktuelle Ausschreibungen, Veranstaltungshinweise und Berichte bekommst du einmal im Monat über unseren Newsletter.

LJP-Verwendungsnachweise jetzt verfügbar

Formulare zur Nachweisführung nach der VwV KJA und JSA sind im Jugendarbeitsnetz online

Endlich konnten wir zum Ende der Sommerferien auf oaseBW und im Jugendarbeitsnetz die Formulare zur Nachweisführung nach der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit (VwV KJA und JSA) online stellen.

Information: Umgang mit dem Begriff „Webinar“

Deutscher Bundesjugendring (DBJR) zur Verwendung des geschützten Begriffes

Es kursieren Informationen, dass der Begriff „Webinar“ geschützt und deswegen mit Vorsicht einzusetzen ist. Das Bundesverwaltungsamt hat die Träger darüber informiert. In der Mail heißt es unter anderem: Der Begriff „Webinar“ ist seit 2003 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke eingetragen und bis 2023 geschützt.

Transparenzregister: Gebührenbefreiung // Vorsicht! Betrugsversuche

Gefälschte eMails fordern kostenpflichtige Eintragung ins Transparenzregister

Eine Änderung der Gebührenordnung zum Transparenzregister ermöglicht eine Befreiung für die Eintragung gemeinnütziger Einrichtungen. Dafür wurde die Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV) geändert. Hier ist vorgesehen, dass sie künftig entweder per E-Mail oder über die Internetseite des Transparenzregisters (www.transparenzregister.de) einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen können. Achtung! Aktuell werden an Vereine betrügerische Eintragungsaufforderungen verschickt. Es kursieren Mails des "Vereins Organisation Transparenzregister e. V.", die darauf hinweisen, dass man sich kostenpflichtig eintragen müsse. Das ist ein Betrugsversuch! Nicht auf die Mail reagieren. (aus Vereinsinfobrief Nr. 377: http://vereinsknowhow.de/newsletter/377.pdf)

Masernschutzgesetz – keine Impfpflicht in Einrichtungen der Jugendarbeit

Informationen des DBJR zur neuen Gesetzeslage

Am 1. März 2020 tritt das Masernschutzgesetz in Kraft. Entgegen der ersten Entwürfe gilt für das beschlossene Gesetz: Für Einrichtungen und Angebote der Jugendarbeit besteht nach derzeitiger Einschätzung des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR) keine Impflicht und daher auch kein Handlungsbedarf. Die Information des Bayerischen Jugendrings erläutert, warum es zu dieser Einschätzung kommt und soll für Handlungssicherheit in der Praxis sorgen.