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Was bedeutet das für außerschulische Jugendarbeit?
Dieser Artikel ist im AGJF-Newsletter Nr. 5/2014 erschienen Überarbeitung für den LJR: Thomas Schmidt
Das neue Schulgesetz wurde am 16.07.2014 beschlossen. Die Verbände der Kinder- und Jugendarbeit haben am 02.06.2014 die „Rahmenvereinbarung“ für eine Kooperation mit außerschulischen Partnern unterzeichnet. Sie bestimmt den groben Rahmen und ist im Prinzip eine Absichtserklärung für eine zukünftig gute Kooperation. Unser Ziel ist es, für unser Arbeitsfeld die Vereinbarungen noch weiter zu konkretisieren. Die Rahmenvereinbarung findet sich hier. Die Regelungen gelten in einem ersten Schritt nur für die Grundschulen und die Grundstufen an Förderschulen. Es ist zu erwarten, dass die weiterführenden Schulen bald folgen werden.
Wie die Ganztagsschule aus Sicht des Landesjugendrings Baden-Württemberg gelingen kann.
Der Landesjugendring betrachtet das Schulsystem aus der Sicht von Kindern und Jugendlichen und formuliert ihre Interessen und Forderungen und mischt sich so in die Bildungsdebatte mit ein.
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